Für die Aufnahme in unser Haus ist lediglich folgendes erforderlich:

1) Ihr Abstinenzwunsch
2) die Aufnahmeanfrage (Formular als pdf zum Download)
3) ein Aufnahmegespräch
4) die Abklärung der Kostenübernahme

Wir versuchen das Aufnahmeverfahren so rasch wie möglich durch zu führen, um Wartezeiten sehr kurz zu halten.
Bei Erledigung des Kostenübernahmeantrages sind wir selbstverständlich behilflich.


Kostenträger

Rechtsgrundlage für die Hilfen sind die Bestimmungen des SGB XII, insbesondere des § 53 SGB XII