Für die Aufnahme
in unser Haus ist lediglich
folgendes erforderlich:
1) Ihr Abstinenzwunsch
2) die Aufnahmeanfrage (Formular als pdf
zum Download)
3) ein Aufnahmegespräch
4) die Abklärung der
Kostenübernahme
Wir versuchen das
Aufnahmeverfahren so rasch wie
möglich durch zu führen, um
Wartezeiten sehr kurz zu halten.
Bei Erledigung des
Kostenübernahmeantrages sind wir
selbstverständlich behilflich.
Kostenträger
Rechtsgrundlage für die Hilfen
sind die Bestimmungen des SGB
XII, insbesondere des § 53 SGB
XII